In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die
sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schieds-
spruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden
Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen
Schiedsrichter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzen-
den. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen,
wird dieser von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Com-
merce) in Helsinki ernannt.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in EU-Ländern erworben werden, hat
in allen EU-Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in die-
sen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service in EU-Ländern kann über die für
das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Tele-
fonnummer angefordert werden.
Der Kunde kann auch über die folgende Adresse mit dem IBM Service Kon-
takt aufnehmen:
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
KONSUMENTEN
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden
nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgü-
tern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleis-
tung nicht betroffen.
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Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen